Zur Frage der Erforderlichkeit eines Mietwagentarifs im Rahmen der Schadensabrechnung, wenn der Autovermieter nicht zwischen "Unfallersatztarif" und "Normaltarif" unterscheidet, sondern einen einheitlichen Tarif anbietet, der weit über dem Durchschnitt de
Schlagworte:
· Zugänglichkeit
· Schadenminderungspflicht
· Unfallersatztarif
Aktenzeichen: VI ZR 117/05 ·  Bundesgerichtshof: Bundesgerichtshof · Urteil vom: 09.05.06