Das Landgericht revidiert seine früher geäußerte Auffassung; es schließt sich im Interesse der Rechtssicherheit den Entscheidungen des BGH an, wonach auf das gewichtete Mittel des Schwacke-Mietpreisspiegels zurückgegriffen werden kann.
LG Bonn 2 O 5/10 vom 12.11.10 Das Gericht hält an der früher geäußerten Auffassung (LG Bonn 2 O…
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Aktenzeichen: 2 O 5/10 ·  Landgericht: Bonn · Urteil vom: 12.11.10