Ausgangspunkt für die Betrachtung bildet der am Markt übliche Normaltarif. Nach der Rechtsprechung des BGH ist es zulässig, auf das gewichtete Mittel des "Schwacke-Automietpreis-Spiegels" zurückzugreifen.
AG Siegburg 101 C 231/10 vom 12.11.10 Soweit die Beklagte die Eignung des Schwacke-Mietpreisspiegels…
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Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
· Zusatzfahrer
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Fraunhofer-Marktpreisspiegel
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
· Zustellung/Abholung
· Winterreifen
· Internetangebote
Aktenzeichen: 101 C 231/10 ·  Amtsgericht: Siegburg · Urteil vom: 12.11.10