108 C 73/10 vom 02.09.2010
Abtretung des Anspruchs gegen die Versicherung an den Vermieter zur Sicherung verstößt nicht gegen…
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Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
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· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
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Aktenzeichen: 108 C 73/10 ·  Amtsgericht: Bonn · Urteil vom: 02.09.2010