AG Langenfeld 13 C 66/10 vom 24.09.2010
Schätzung nach Schwacke. Fraunhofer nicht vorzugswürdig. Nebenkosten sind zu erstatten.
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Aktenzeichen: 13 C 66/10 ·  Amtsgericht: Langenfeld · Urteil vom: 24.09.2010