Prüfungsfrist für die Beklagten von 3 Wochen angemessen.
OLG München 10 W 1789/10 vom 27.07.10 Die Beklagte ging davon aus, dass ihr für die Regulierung eines…
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Schlagworte:
· sonstiges
Aktenzeichen: 10 W 1789/10 ·  Oberlandesgericht: München · Urteil vom: 27.07.10