Zweifelhaft (siehe BGH-Urteil VI ZR 53/09 vom 20.10.09): Geschädigter müsse laut AG Betzdorf das Angebot der Vesicherung annehmen.
AG Betzdorf 32 C 401/09 vom 31.03.10 Die Beklagte informierte den Geschädigen über ein kostenminimales…
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Schlagworte:
· Direktvermittlung
· Schadenminderungspflicht
Aktenzeichen: 32 C 401/09 ·  Amtsgericht: Betzdorf · Urteil vom: 31.03.10