Die Aktivlegitimation der Klägerin ist gegeben. Es liegt kein Verstoß gegen das RBerG vor. Das erstinstanzliche Urteil ist aufgehoben.
LG Frankfurt/Mail 2-01 S 189/10 vom 12.11.10 Rechtsberatungsgesetz (Abtretung vor dem 31.07.2008) Entgegen…
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Schlagworte:
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
Aktenzeichen: 2-01 S 189/10 ·  Landgericht: Frankfurt/Main · Urteil vom: 12.11.10