AG Hannover 461 C 2119/10 vom 19.10.2010
Mietwagenkosten sind zu erstatten, wenn der Geschädigte direkt nach dem Unfall unter eingeschränkten…
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Schlagworte:
· Zusatzfahrer
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
· Schadenminderungspflicht
· Zustellung/Abholung
Aktenzeichen: 461 C 2119/10 ·  Amtsgericht: Hannover · Urteil vom: 19.10.2010