Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten sind zu erstatten, auch bei Leasingunternehmen.
AG Köln 272 C 224/10 vom 04.02.11 Gilt auch für Autovermieter.
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Schlagworte:
· Rechtsanwaltskosten
Aktenzeichen: 272 C 224/10 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 04.02.11