Kein Verstoß gegen Schadenminderungspflichten.
AG Bruchsal 4 C 452/10 vom 09.12.10 -> Fahrschulen ist die Anmietung eines anderen Fahrzeugtyps aufgrund…
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Schlagworte:
· Schadenminderungspflicht
· Zustellung/Abholung
· Fahrschulausrüstung
Aktenzeichen: 4 C 452/10 ·  Amtsgericht: Bruchsal · Urteil vom: 09.12.10