Aufschlag 20%, Winterreifenkosten sind zu erstatten.
LG Koeln 11 S 137/10 vom 15.03.11 -> Aufschlag i.H.v. 20 % für Zusatzkosten bei unfallbedingten Anmietungen…
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Aktenzeichen: 11 S 137/10 ·  Landgericht: Köln · Urteil vom: 15.03.11