Kein Verstoß gegen RDG, Schwacke 09 und Nebenkosten und 20% UE-Aufschlag sind erforderliche Kosten.
AG Koeln 266 C 63/10 vom 16.03.11 -> Abtretung an Vermieter verstößt nicht gegen RDG -> Schätzung…
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Aktenzeichen: 266 C 63/10 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 16.03.11