Kein RDG-Verstoß, kein Fraunhofer.
AG Wesel 4 C 536/10 vom 05.04.11 -> Abtretung an Vermieter verstößt nicht gegen RDG, zulässige Nebentätigkeit…
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Aktenzeichen: 4 C 536/10 ·  Amtsgericht: Wesel · Urteil vom: 05.04.11