Keine Tabelle zur Schätzung nötig. Der Unfallersatztarif ist der in diesem Fall erforderliche Betrag.
AG Guetersloh 10 C 1445/09 vom 14.04.10 -> Keine Schätzung nach einer Tabelle notwendig, wenn der Geschädigte…
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Schlagworte:
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Zustellung/Abholung
· Unfallersatztarif
· sonstiges
Aktenzeichen: 10 C 1445/09 ·  Amtsgericht: Gütersloh · Urteil vom: 14.04.10