Kein Verstoß gegen Schadenminderungspflicht.
AG Stadtroda 2 C 482/10 vom 10.02.11 -> Wenn der Geschädigte vergeblich zwei Vergleichsangebote einholt…
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Schlagworte:
· Geringfügigkeitsgrenze
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Zustellung/Abholung
· Winterreifen
Aktenzeichen: 2 C 482/10 ·  Amtsgericht: Stadtroda · Urteil vom: 10.02.11