OLG Koeln Beschl. 16 U 55/10 vom 20.06.11
Schätzung nach Schwacke, kein Aufschlag für unfallbedingte Zusatzkosten. -> Hinweis auf Ablehnung…
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Aktenzeichen: 16 U 55/10 ·  Oberlandesgericht: Köln · Urteil vom: 20.06.11