AG Landau 4 C 66/10 vom 17.06.11
Sondervereinbarungen zwischen Versicherung und Autovermieter sind dem Geschädigten nicht zugänglich.…
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Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
· Direktvermittlung
· Zusatzfahrer
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Zugänglichkeit
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
· Zustellung/Abholung
· Unfallersatztarif
Aktenzeichen: 4 C 66/10 ·  Amtsgericht: Landau · Urteil vom: 17.06.11