Kein RDG-Verstoß, nicht Fraunhofer, nicht die günstigeren Angebote, weil nicht vergleichbar.
AG Koeln 267 C 270/10 vom 05.07.11 -> Abtretung verstößt nicht gegen RDG, zulässige Nebentätigkeit…
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· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
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Aktenzeichen: 267 C 270/10 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 05.07.11