Abtretung an Erfüllung statt ist eine eigene Angelegenheit.
AG Guenzburg 1 C 164/11 vom 06.09.11 Die Abtretung ist wirklsam, verstößt nicht gegen § 134 BGB/RDG…
Möchten Sie die vollständige Zusammenfassung jetzt lesen?
Schlagworte:
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
· sonstiges
Aktenzeichen: 1 C 164/11 ·  Amtsgericht: Günzburg · Urteil vom: 06.09.11