Geschädigter muss Angebot annehmen.
AG Coburg 11 C 540/11 vom 25.08.11 -> Geschädigter muss günstigere Angebote der Versicherung wahrnehmen…
Möchten Sie die vollständige Zusammenfassung jetzt lesen?
Schlagworte:
· Direktvermittlung
· Rechtsanwaltskosten
· Schadenminderungspflicht
· Wettbewerbsrecht/-verstoß
Aktenzeichen: 11 C 540/11 ·  Amtsgericht: Coburg · Urteil vom: 25.08.11