Schwacke, kein konkreter Vortrag mit Internetangeboten. Die Abtretung stellt keinen RDG-Verstoß dar.
OLG Koeln 16 U 98/10 vom 19.10.11 Ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz liegt nicht vor…
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· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
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· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
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Aktenzeichen: 16 U 98/10 ·  Oberlandesgericht: Köln · Urteil vom: 19.10.11