Für die Frage der Erforderlichkeit eines Unfallersatztarifs kommt es im Allgemeinen nicht darauf an, ob der Mietpreis für das Ersatzfahrzeug zwischen Mieter und Vermieter wirksam vereinbart worden ist.
BGH VI ZR 27/07 vom 09.10.07 Vorinstanz: LG Zwickau, Entscheidung vom 22.12.2006 - 6 S 34/06 Das Berufungsgericht…
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Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Schadenminderungspflicht
· Unfallersatztarif
Aktenzeichen: VI ZR 27/07 ·  Bundesgerichtshof: Bundesgerichtshof · Urteil vom: 09.10.07