AG Winsen 21 C 402/11 vom 05.10.11
-> Es sind keine Mietwagenkosten zu erstatten, wenn der Geschädigte keinerlei Erkundigungen eingeholt…
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Schlagworte:
· Erkundigungspflicht
· Schadenminderungspflicht
Aktenzeichen: 21 C 402/11 ·  Amtsgericht: Winsen/Luhe · Urteil vom: 05.10.11