AG Frankfurt-M. 29 C 2712/10 -81- vom 17.03.11
„Denn selbst dann, wenn, wie die Beklagte behauptet, die Haftung dem Grunde nach von Anfang an unstreitig…
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· Rechtsanwaltskosten
Aktenzeichen: 29 C 2712/10 -81- ·  Amtsgericht: Frankfurt am Main · Urteil vom: 17.03.11