AG Koeln 266 C 145/11 vom 20.10.11
-> Schätzung nach Schwacke -> Verweis auf Fraunhofer ist kein konkreter Einwand gegen Schwacke -> Günstigere…
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Aktenzeichen: 266 C 145/11 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 20.10.11