AG Eutin 22 C 42/10 vom 12.07.2010
Schätzung nach Schwacke 2008. Fraunhofer nicht vorzugswürdig. Prüfung nur von konkreten, einzelfallbezogenen…
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Aktenzeichen: 22 C 42/10 ·  Amtsgericht: Eutin · Urteil vom: 12.07.2010