AG Koeln 264 C 23/11 vom 22.11.11
-> Abtretung der „Schadensersatzforderung auf Erstattung der Mietwagenkosten“ ist hinreichend bestimmt…
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Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
· EE Eigenersparnis-Abzug
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· Schwacke-Automietpreisspiegel
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· Rechtsanwaltskosten
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
· Zustellung/Abholung
Aktenzeichen: 264 C 23/11 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 22.11.11