AG Eutin 24 C 212/10 vom 21.06.2010
Abtretung des Anspruchs gegen die Versicherung verstößt nicht gegen RDG, wenn primär der Geschädigte/Mieter…
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Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
· EE Eigenersparnis-Abzug
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Fraunhofer-Marktpreisspiegel
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
· Winterreifen
Aktenzeichen: 24 C 212/10 ·  Amtsgericht: Eutin · Urteil vom: 21.06.2010