Zu den Anforderungen an den Vortrag eines Verkehrsunfallgeschädigten, der sich für die Inanspruchnahme eines Unfallersatztarifs darauf beruft, er habe die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zum Normaltarif wegen der Notwendigkeit, eine Kaution zu leisten und
BGH VI ZR 36/06 vom 06.03.07 Vorinstanz: LG Mühlhausen, Entscheidung vom 08.12.2005 - 1 S 175/05 Tarifwahl:…
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Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
· Erkundigungspflicht
· Zugänglichkeit
· Schadenminderungspflicht
· Unfallersatztarif
Aktenzeichen: VI ZR 36/06 ·  Bundesgerichtshof: Bundesgerichtshof · Urteil vom: 06.03.07