Forderungseinziehung auf Basis einer Abtretung an Erfüllung statt ist keine Rechtsdienstleistung nach RDG
BGH V ZR 30/11 Randziffer 14: Der Geschädigte hat den auf Freistellung von seiner Zahlungsverpflichtung…
Möchten Sie die vollständige Zusammenfassung jetzt lesen?
Schlagworte:
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
Aktenzeichen: BGH V ZR 30/11 ·  Bundesgerichtshof: Bundesgerichtshof · Urteil vom: 02.12.11