Bei der Frage nach der Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs" ist der Tatrichter im Rahmen einer Schätzung nach § 287 ZPO nicht genötigt, die Kalkulationsgrundlagen des konkreten Anbieters im Einzelnen betriebswirtschaftlich nachzuvollziehen. Viel-me
BGH VI ZR 99/06 vom 30.01.07 Vorinstanz: LG Würzburg, Entscheidung vom 12.04.2006 - 42 S 71/06 weiterer…
Möchten Sie die vollständige Zusammenfassung jetzt lesen?
Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
· Erkundigungspflicht
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Gutachten
· Schadenminderungspflicht
· Unfallersatztarif
Aktenzeichen: VI ZR 99/06 ·  Bundesgerichtshof: Bundesgerichtshof · Urteil vom: 30.01.07