OLG Düsseldorf I-24 U 97/07 vom 10.09.07
Eine Diebstahlsanzeige genügt nicht für den Beweis des äußeren Bildes, dass ein Fahrzeug entwendet…
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Schlagworte:
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· sonstiges
Aktenzeichen: I-24 U 97/07 ·  Oberlandesgericht: Düsseldorf · Urteil vom: 10.09.07