LG Bonn 5 S 12/11 vom 29.02.2012
Keine Bedenkene gegen die Schätzung mit Schwacke. Keine konkreten einzelfallbezogenen Tatsachen dagegen…
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Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
· Zusatzfahrer
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· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Zustellung/Abholung
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· Unfallersatztarif
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Aktenzeichen: 5 S 12/11 ·  Landgericht: Bonn · Urteil vom: 29.02.2012