Steht nach Beschädigung eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs dem Geschä-digten ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung und werden ihm die Kosten für dessen Anmietung erstattet, so kann ihm eine Nutzungsentschädigung schon mangels eines fühlba
BGH VI ZR 241/06 vom 04.12.07 Vorinstanz: OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.10.2006 - 10 U 25/06
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Schlagworte:
· NA Nutzungsausfall
· Anspruchsgrund
· sonstiges
Aktenzeichen: VI ZR 241/07 ·  Bundesgerichtshof: Bundesgerichtshof · Urteil vom: 04.12.07