AG Dresden 109 C 5315/11 vom 16.02.2012
-> Schätzung nach Schwacke -> Verweis auf Fraunhofer ist kein konkreter Einwand gegen Schwacke -> Abzug…
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Aktenzeichen: 109 C 5315/11 ·  Amtsgericht: Dresden · Urteil vom: 16.02.2012