LG Frankenthal 2 S 280/11 vom 01.02.2012
Die Beklagte trägt mit ihren Internetausdrucken keine konrketen Mängel oder Auswikungen der Mängel…
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Schlagworte:
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Aktenzeichen: 2 S 280/11 ·  Landgericht: Frankenthal/Pfalz · Urteil vom: 01.02.2012