Beklagte verweist zu Unrecht auf BGH VI ZR 293/08 mit dem Ziel, ein INternetangebot als Beweis für niedrigeren Marktpreis darzustellen.
AG Koeln 265 C 467/09 vom 20.10.10 Keine gravierenden Mängel von Schwacke, Fraunhofer ist nicht überlegen,…
Möchten Sie die vollständige Zusammenfassung jetzt lesen?
Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
· Zusatzfahrer
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Fraunhofer-Marktpreisspiegel
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Zustellung/Abholung
Aktenzeichen: 265 C 467/09 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 20.10.10