AG Berlin-Mitte 102 C 3316/11 vom 08.05.2012
-> Abtretung verstößt nicht gegen RDG, zulässige Nebentätigkeit -> Kein Abzug für Eigenersparnis…
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Schlagworte:
· Mietwagendauer
· Rechtsanwaltskosten
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
Aktenzeichen: 102 C 3316/11 ·  Amtsgericht: Berlin-Mitte · Urteil vom: 08.05.2012