AG Eutin 22 C 9/12 vom 27.04.2012
-> Abtretung verstößt nicht gegen RDG, zulässige Nebentätigkeit -> Dem Geschädigten sind keine…
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Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
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· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
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Aktenzeichen: 22 C 9/12 ·  Amtsgericht: Eutin · Urteil vom: 27.04.2012