AG Köln 274 C 281/11 vom 20.04.2012
-> Schätzung nach Schwacke -> Verweis auf Fraunhofer und methodische Kritik sind keine konkreten Einwände…
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Aktenzeichen: 274 C 281/11 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 20.04.2012