ÜAG Köln 274 C 317/11 vom 24.02.2012
-> Abtretung des Anspruchs auf „Erstattung der Mietwagenkosten“ ist hinreichend bestimmt -> Sie…
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Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
· EE Eigenersparnis-Abzug
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Fraunhofer-Marktpreisspiegel
· Rechtsanwaltskosten
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
· Internetangebote
Aktenzeichen: 274 C 317/11 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 24.02.2012