Landgericht Düsseldorf 21 S 164/11 vom 31.05.12
Berufung der Klägerin erfolgreich, Beklagte hat die Restforderung zu 70% zu erstatten. -> Kein Verstoß…
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Schlagworte:
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Aktenzeichen: 21 S 164/11 ·  Landgericht: Düsseldorf · Urteil vom: 31.05.2012