AG Köln 261 C 157/11 vom 20.06.2012
-> Abtretung verstößt nicht gegen RDG, soweit die Haftungsquote unstreitig ist; völlig unsubstantiierte…
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Aktenzeichen: 261 C 157/11 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 20.06.2012