Das Gericht legt seiner Schätzgrundlage die Schwacke-Liste zu Grunde. Diesem Normaltarif rechnet das Gericht die Nebenkosten für Winterreifen, Vollkaskoversicherung sowie Zustellung und Abholung hinzu. Darüber hinaus war der Normaltarif unfallbedingt mit
AG Bergen auf Rügen 2 C 616/08 vom 02.03.09 Die Klägerin, eine Autovermietung, hat mit ihrer Klage…
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Schlagworte:
· EE Eigenersparnis-Abzug
· Erkundigungspflicht
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Zustellung/Abholung
· Winterreifen
· Unfallersatztarif
Aktenzeichen: 2 C 616/08 ·  Amtsgericht: Bergen auf Rügen · Urteil vom: 02.03.09