LG Ansbach 1 S 1512/11 vom 14.06.2012
Da dem Geschädigten kein anderes Angebot zugänglich war, ist ihm ausnahmsweise kein Vorwurf der Verletzung…
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Schlagworte:
· Zugänglichkeit
· Schadenminderungspflicht
Aktenzeichen: 1 S 1512/11 ·  Landgericht: Ansbach · Urteil vom: 14.06.2012