AG Wetzlar 36 C 990/11 vom 11.09.2012
-> Gegenstand ist zunächst die Haftungsquote -> Schätzung nach Schwacke -> Fraunhofer trotz Anonymität…
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Aktenzeichen: 36 C 990/11 ·  Amtsgericht: Wetzlar · Urteil vom: 11.09.2012