AG Berlin-Mitte 106 C 3120/12 vom 01.11.2012
-> Schätzung nach Schwacke -> Verweis auf Fraunhofer ist kein konkreter Einwand -> Günstigere Internetangebote…
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Aktenzeichen: 106 C 3120/12 ·  Amtsgericht: Berlin-Mitte · Urteil vom: 01.11.2012