AG Köln 267 C 119/12 vom 18.09.2012
-> Schätzung nach Schwacke -> Geschädigter ist nicht verpflichtet, Hinweisen der gegnerischen Versicherung…
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Aktenzeichen: 267 C 119/12 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 18.09.2012