AG Eutin 22 C 367/12 vom 12.10.2012
-> Abtretung verstößt nicht gegen RDG -> Geschädigter muss sich nicht nach günstigeren Tarifen erkundigen,…
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Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
· EE Eigenersparnis-Abzug
· Erkundigungspflicht
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Fraunhofer-Marktpreisspiegel
· Rechtsanwaltskosten
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
· Schadenminderungspflicht
Aktenzeichen: 22 C 367/12 ·  Amtsgericht: Eutin · Urteil vom: 12.10.2012